Erklärung zur Barrierefreiheit
Unser Commitment, neurapay.ai für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten — Stand und Kontakt.
1. Unser Anspruch
Die LegaFund AG setzt sich dafür ein, dass die Website neurapay.ai für alle Besucherinnen und Besucher zugänglich ist — unabhängig von Behinderung, Alter oder Gerät. Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 Level AA.
Diese Erklärung gilt für die öffentliche Website unter neurapay.ai (Marketing- und Informationsseiten). Die authentifizierte NeuraPay-Plattform wird separat dokumentiert, sobald sie öffentlich verfügbar ist.
2. Konformitätsstatus
Bereits umgesetzte Massnahmen
Auf allen öffentlichen Seiten verwenden wir semantisches HTML5 mit klar gegliederten Landmarken (header, nav, main, footer), sauberen Überschriftenhierarchien und – wo erforderlich – ergänzenden ARIA-Rollen, damit Bildschirmlesegeräte die Seitenstruktur zuverlässig interpretieren können. Sämtliche interaktiven Elemente – insbesondere die Hauptnavigation, das Cookie-Banner, der Nura-Chat sowie alle Formulare – lassen sich vollständig über die Tastatur bedienen; die Tabulator-Reihenfolge folgt der logischen Leserichtung, und der Fokus wird jederzeit durch einen deutlich sichtbaren Indikator hervorgehoben.
Aussagekräftige Bilder werden mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen, während rein dekorative Bilder gezielt aus dem Zugriffsbaum ausgeblendet werden, um den Screenreader-Lesefluss nicht zu stören. Die Farbgestaltung hält die WCAG-Kontrastverhältnisse von mindestens 4,5:1 für Fliesstext und 3:1 für grosse Schrift ein; die Inhalte sind responsiv gestaltet und bleiben bei 200 % Zoom ohne horizontales Scrollen vollständig lesbar.
Wir respektieren die Nutzerpräferenz prefers-reduced-motion: Nicht-essenzielle Animationen werden auf Wunsch Ihres Systems reduziert oder vollständig deaktiviert. Jede Sprachvariante ist mit dem korrekten lang-Attribut gekennzeichnet, damit Sprachausgabe-Werkzeuge die richtige Aussprache wählen. Alle Formularfelder sind mit expliziten Labels und – bei Fehleingaben – mit programmatisch verknüpften, verständlichen Fehlermeldungen versehen.
Bekannte Einschränkungen
Wir sind uns bewusst, dass einzelne Bereiche der Website die WCAG 2.2 Level AA noch nicht vollständig erfüllen. Bestimmte Datenvisualisierungen im Nura-Chat stehen derzeit noch nicht in einer gleichwertigen textuellen Darstellung zur Verfügung; vereinzelte Video-Assets verfügen bislang weder über Untertitel noch über vollständige Transkripte. Die Sprachvarianten Französisch, Italienisch und Spanisch zeigen die deutsche Rechtsfassung mit einem entsprechenden Hinweis an, bis vollständige Übersetzungen vorliegen; ein barrierearmer, Screenreader-freundlicher Sprachwechsler ist in Arbeit. Ein externes Accessibility-Audit nach WCAG 2.2 Level AA ist für das Kalenderjahr 2026 geplant; die Ergebnisse werden an dieser Stelle publiziert.
3. Feedback und Kontakt
Sollten Sie auf unserer Website auf Barrieren stossen, Inhalte nicht nutzen können oder Verbesserungsvorschläge haben, sind wir Ihnen für jede Rückmeldung dankbar. Bitte senden Sie Ihre Meldung per E-Mail an support@lega-fund.com und verwenden Sie im Betreff die Kennzeichnung «Accessibility — neurapay.ai», damit Ihre Anfrage unmittelbar an die zuständige Stelle weitergeleitet werden kann. Wir bemühen uns, Sie innerhalb von zehn Arbeitstagen zu kontaktieren und Ihnen entweder eine unmittelbare Lösung oder einen konkreten Zeitplan zur Behebung mitzuteilen.
Wenn Sie ein Dokument in einem alternativen, barrierearmen Format benötigen – etwa als durchsuchbare PDF, in Grossdruck oder als reine Textdatei – stellen wir dieses im Rahmen unserer technischen und organisatorischen Möglichkeiten kostenlos zur Verfügung.
4. Durchsetzung und Rechtsweg
Für die Schweiz: Beschwerden betreffend Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Websites privater Anbieterinnen können an die Eidgenössische Kommunikationskommission bzw. an die kantonalen Schlichtungsstellen gerichtet werden, soweit zutreffend.
Für die EU (sofern einschlägig nach Bereitstellung als gewerblicher Dienst nach EAA / BFSG): Beschwerden können an die zuständige Aufsichtsbehörde des Mitgliedstaats gerichtet werden.
5. Letzte Prüfung
Diese Erklärung wurde am 18. April 2026 verfasst. Sie basiert auf einer internen Prüfung. Ein externes Audit ist geplant.